Andrea Nahles: Man kann Peinlichkeit immer noch steigern

23.09.2018

In der Nacht zum 26.08. wird in Chemnitz Daniel H. erstochen, die Polizei ermittelt im Laufe der Zeit danach insgesamt gegen zwei Iraker und einen Syrer. Die Tat wird als Totschlag eingeordnet. (Quelle: welt.de)

Es kommt zu Demonstrationen rechter Gruppierungen und es wird berichtet von Angriffen auf Migranten, ein jüdisches Restaurant und Journalisten. Der Pressesprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, spricht von „Hetzjagden“.

Der (noch amtierende) Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen gibt der Bild-Zeitung ein Interview. Über ein Video, das eine solche Hetzjagd zeigen soll, sagt er:

„Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist.“

„Nach meiner vorsichtigen Bewertung sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken.“

(Quelle: spiegel.de)

Wie er zu dieser Bewertung kommt, erklärt er nicht; ebensowenig, wer hier Falschinformationen streuen soll oder warum Maaßen die Tat als „Mord“ bezeichnet, obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermitteln und er als promovierter Jurist den feinen Unterschied doch wohl kennen sollte.

Da Maaßen als Verfassungsschutzpräsident so langsam nicht mehr haltbar ist, beraten sich die Spitzen der großen Koalition, Merkel, Seehofer und eben Andrea Nahles, was man mit ihm machen soll. Man einigt sich auf eine Beförderung zum Staatssekretär im Innenministerium.

Diese Entscheidung ruft breite Kritik hervor, die wohl vor allem die SPD trifft und auch von der SPD-Basis kommt.

Und was macht Andrea Nahles, nachdem sie eine dumme und unpopuläre Entscheidung mitgetragen hat? Sie macht es noch schlimmer!

Sie schreibt einen Brief an Merkel und Seehofer, mit dessen Veröffentlichung sie zumindest gerechnet haben muß.

Darin stehen so schöne Sätze wie:

Die durchweg negativen Reaktionen aus der Bevölkerung zeigen, dass wir uns geirrt haben. Wir haben Vertrauen verloren, statt es wiederherzustellen.

[…]

Es ist offensichtlich mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen nicht vereinbar, dass Herr Maaßen als Ergebnis seiner Arbeit zwar abgezogen werden muss, gleichzeitig aber – wenn auch an anderer Stelle – befördert wird.

Ach echt?

Nahles stimmt also einer Regelung zu, von der jeder Mensch mit ein wenig gesundem Verstand wissen müßte, daß sie zu Protesten führen wird. Die SPD-Fraktionsvorsitzende wird davon hingegen völlig überrascht. Gemäß dem Brief glaubten „wir“, also auch sie, ernsthaft, mit der Beförderung „Vertrauen […] wiederherzustellen“, hat sich damit aber „geirrt“.

Wie realitätsfern muß die Frau eigentlich sein, um nur für eine Sekunde zu glauben, daß es nach ihrer Entscheidung nicht Proteste hageln würde? Und wie panisch, um ihre Naivität dann auch noch in einem quasi offenen Brief zur Schau zu stellen.

Stattdessen hätte sie z. B. verkünden können, daß sie der Regelung um des lieben Friedens willen und des Erhalts der Koalition wegen zugestimmt hat. Das wäre zwar immer noch erbärmlich, aber wenigstens logisch nachvollziehbar.

 

Forsa gegessen

11.04.2018

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa ist ein Dienstleister, der vom Auftraggeber Fragen und mögliche Antworten erhält und dann zufällig ausgewählte Leute nervt fragt, welche Antwort sie geben würden. Daraus macht man dann bunte Diagramme und Nachrichtenmeldungen.

Ich weiß es nicht genau, aber ich nehme an, daß das Folgende vom Auftraggeber, der Mediengruppe RTL, exakt so vorgegeben wurde und bei Forsa dann per Copy&Paste eingetragen wurde, getreu dem Motto: Der Kunde ist König und wenn er es so will, dann bitte. Aber man hätte vielleicht doch nachfragen können, ob RTL die Erhöhung der Boni für VW-Manager angesichts „der guten Konzerbilanz angegessen“ findet. Guten Appetit!

Quelle: https://omninet.forsa.de/portal/login.php vom 10.04.2018

Nichtlesebestätigung

09.04.2016

Eine nützliche Funktion von E-Mail-Programmen ist die Lesebestätigung. Wird eine Lesebestätigung angefordert, so fragt üblicherweise das E-Mail-Programm des Empfängers, ob es eine solche senden soll. Wenn ja, dann erhält der Absender der Nachricht eine Rückmeldung.

Vor einigen Tagen habe ich nun tatsächlich zum ersten Mal eine Nichtlesebestätigung erhalten. Darin teilt mir die Poststelle einer Behörde mit, daß meine Nachricht, die ich vor ziemlich genau einem Jahr geschrieben hatte, jetzt ungelesen gelöscht wurde.

Glücklicherweise ist diese Information falsch, meine E-Mail wurde gelesen und die Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit erledigt.

Interessanter finde ich aber die Frage, wie man auf die Idee kommt, einen Mailserver derartige Nachrichten verschicken zu lassen.

Eigentlich sollte so etwas intern eine Warnmeldung auslösen, wenn anscheinend eine E-Mail so lang ungelesen herumgammelt, damit sich wenigstens jetzt jemand darum kümmert.

Stattdessen teilt man dem hoffnungsvoll geduldig wartenden Bürger mit, daß seine Anfrage für ein ganzes Jahr absolut niemanden interessiert hat und man sie daher jetzt wegschmeißt. Na danke.

Schüler dürfen Sonnenfinsternis nicht sehen: Das kann sinnvoll sein

18.03.2015

Morgen ca. zwischen 9:40 Uhr bis 11:40 Uhr findet bekanntermaßen über Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis statt. An einigen Schulen kommt es darum zu Sicherheitsmaßnahmen, nach denen Schüler nur außerhalb dieser Zeit das Schulgebäude verlassen dürfen und die Gardinen zugezogen werden.

In beispielsweise diesem Tweet wird das als „[g]rößter anzunehmender Unfug“ bezeichnet. Ist es aber nicht unbedingt.

Klar wäre es besser gewesen, die Schulen hätten frühzeitig die speziellen Sonnenfinsternisbrillen für die Klassen angeschafft, aber das hätte einiges Geld gekostet, das die meisten Schulen ohnehin nicht haben.

An einigen Schulen sollen die Kinder die Brillen selbst mitbringen und dürfen dann zusehen. Dies benachteiligt aber Kinder, deren Eltern zu arm oder nachlässig sind, um eine Brille zu beschaffen.

Daher sind diese Sicherheitsmaßnahmen kein Unfug, sondern sehr sinnvoll, auch wenn das einige in ihren Tweets anders sehen:

Man könnte Kids generell erzählen, nicht in die Sonne zu schauen.
Kai Heddergott

Erzählen könnte man es ihnen, aber Kinder sind nun mal Kinder und selbst Volljährige sind nicht immer ausreichend schlau, sich vernünftig zu verhalten (Beispiel).

wie hindert man die Kindern denn an normalen sonnigen Tagen daran…?
Schussel

Das ist nicht nötig. Unter normalen Bedingungen verengt sich die Pupille des Auges sehr stark, außerdem kneift man reflexartig die Augen zusammen, so daß keine Gefahr besteht. Bei einer Sonnenfinsternis (auch einer partiellen) greifen diese Schutzmechanismen aber nicht.

AFAIK [=soweit ich weiß] filtert Fensterglas Licht der UV-Wellenlängen heutzutage doch sowieso raus…?!
Foyer & Flämmchen™

Das gilt nur für UV-B und UV-C, aber nicht für UV-A-Strahlung, sagt Wikipedia.

Porno-Förderung: Na und?

20.11.2014

An sich eine recht langweilige Geschichte:

Im Auftrag des bayerischen Wirtschaftsministeriums vergibt die Bayern Innovativ GmbH „Innovationsgutscheine“. Diese sind für StartUp-Unternehmen und Handwerksbetriebe gedacht und mit einer finanziellen Förderung verbunden.

Einen solchen Gutschein erhielt 2012 auch die „Jakob GmbH“ aus Bayreuth und zwar für eine „Online-An- und Verkaufsplattform für Privatkunden von Erotikfilmen ab 18“. Stolz präsentiert die Firma den Gutschein auch auf ihrer Website.

Anscheinend wurde nun erst vom Bayerischen Rundfunk diese Förderung in Höhe von 18.000 EUR entdeckt und eine Menge Leute erklären jetzt, daß das vielleicht irgendwie so nicht hätte passieren dürfen.

Darunter der seinerzeit zuständige bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP):

Der SZ sagte er, dass er den Fall nicht kenne. […] „Auf Einzelentscheidungen haben wir keinen Einfluss genommen“, erklärte Zeil. Ohne Kenntnis der Details falle ihm die Bewertung schwer. Allgemein könne er für seine Amtszeit sagen, dass Pornoplattformen „nicht im Fokus bayerischer Wirtschaftspolitik“ gestanden seien.

Quelle: sueddeutsche.de

Und die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD, Annette Karl, poltert:

„Pornoplattformen gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht staatlich gefördert. […] Innovationsgutscheine sollen junge Unternehmen stützen und nicht die Verbreitung von Pornografie.“

Quelle: br.de

Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem? Warum kann man nicht junge Unternehmen und die Verbreitung von Pornografie gleichzeitig stützen?

Nun gut, als SPD-Politiker hat man in Bayern traditionell wenig zu melden. Wenn dann mal Gelegenheit zum Reden ist, muß man es entsprechend laut tun.

Aber sachlich gesehen:

Die Jakob GmbH führt beim Handel mit den Erotikfilmen eine Altersverifikation der Kunden durch, somit ist das Geschäft legal.

Ob der Online-Handel von Hardcore-Pornographie mit Privatkunden auch innovativ ist? Der Geschäftsführer meint dazu:

„Wir waren die ersten, die ein Portal eingerichtet haben, über das die Nutzer gezielt auch Erotikfilme ab 18 an- und verkaufen können“

Quelle: infranken.de

Inzwischen hat auch die Bayern Innovativ GmbH (die den Innovationsgutschein ausgestellt hat) selbst eine Presseerklärung herausgegeben.

Darin steht einerseits:

Der Projektträger hat sich dabei der Objektivität und Neutralität bei der Bewertung eines Vorhabens verpflichtet und darf keine Branche oder Themen von vorneherein ausschließen.

Aber andererseits:

Dr. Markus Eder, seit 1.10.2014 Geschäftsführer der Bayern Innovativ GmbH: „Die kritischen Nachfragen sind berechtigt, da die Förderung eine zwar von Vielen genutzte, aber doch umstrittene Branche betrifft. Mehr Fingerspitzengefühl bei der damaligen Anwendung der von den Förderrichtlinien vorgegebenen Entscheidungsspielräume wäre wünschenswert gewesen.[…]

Also auch hier kein Rückgrat, obwohl das doch angeblich gerade erst durch Masturbation weich wird?

Man kann sicherlich Gründe finden, warum andere Unternehmen die Förderung eher verdient hätten als die Jakob GmbH. Dann sollte man das bei weiteren Fördermaßnahmen, zumindest stichprobenartig, aber auch überprüfen.

Vermutlich kämen dann andere zweifelhafte Fälle zu Tage, nur eben ohne Pornos.

 

30 Jahre RTL: Was in der Jubiläumsshow fehlte

05.01.2014

RTL hat seine 30jährige Existenz gestern Abend mit einer etwa dreistündigen Show zelebriert. Trotzdem reichte die Zeit anscheinend nicht für einige der (meiner Meinung nach) interessanteren Geschichten. „Vergessen“ wurde:

Bezüglich „Dschungelcamp“ gab es große Verwirrung bei der Verleihung des Deutschen Comedypreises 2013:

Von 2004 bis 2012 hatte Dirk Bach zusammen mit Sonja Zietlow 6 Staffeln von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ moderiert, bevor er im Oktober 2012 verstarb. Nachdem in der 7. Staffel 2013 deshalb Daniel Hartwich seinen Platz einnahm, sollte den Moderatoren jetzt auf einmal der Deutsche Comedypreis verliehen werden.

Ob sie ihn jetzt tatsächlich zuerst nicht wollten, weil er eben auch Dirk Bach gebührt hätte, oder ob sie nur mißverstanden wurden ist nicht so ganz geklärt. Zumindest nahmen sie den Preis nicht persönlich entgegen, sondern waren nur in einer Videobotschaft zu sehen.

Siehe dazu tagesspiegel.de und rtl.de.

Bei den Shows fehlte die von 1992 bis 1999 ausgestrahlte und recht beliebte Sendung „Wie bitte?!„, in der eine kleine Gruppe von Schauspielern Probleme von Verbrauchern mit Firmen oder Behörden nachspielte. Da die Namen der Firmen genannt wurden, sorgte die Sendung auch für eine entsprechende „Motivation“ bei den Gescholtenen, das jeweilige Problem endlich zu lösen.

Moderiert wurde die Show von Geert Müller-Gerbes, zunächst Pressereferent von Bundespräsident Gustav Heinemann, dann Korrespondent für Radio und den damals neuen Privatsender RTL plus, Moderator mehrerer Politik-Sendungen auf RTL plus. Seine Seriosität brachte er auch in die Moderation von „Wie bitte?!“ ein, wohl auch ein Grund für den Erfolg der Sendung.

Im Jahr 1998 gibt Helmut Thoma die Geschäftsführung von RTL ab, Gerhard Zeiler übernimmt. Ein Jahr später wird „Wie bitte?!“ abgesetzt, einige bereits produzierte Folgen werden noch in der tiefen Nacht versendet. Gerbes meint: „RTL macht im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht mehr Fernsehen, sondern Gewinn“.

Siehe dazu spiegel.de.

Und dann natürlich die tollen Comedians:

Zum einen haben wir da Atze Schröder, der viele abmahnte oder verklagte, die es wagten, seinen richtigen Namen zu veröffentlichen. Unter anderem versuchte er, seinen Namen aus der Wikipedia verschwinden zu lassen, indem er den Geschäftsführer des Vereins Wikimedia Deutschland abmahnte.

Siehe heise.de.

Und zum anderen ist da Mario Barth, der meinte, wenn er sich den ach so tollen (und damals schon angestaubten) Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ markenrechtlich schützen läßt, dürfte ihn niemand anders auf ein T-Shirt drucken.

Siehe n-tv.de.

Es gäbe sicher noch viel mehr interessante Anekdoten aus der Geschichte von RTL zu erzählen, die mir nicht bekannt sind.

RTL streitet sich mit mir um 37 Sekunden

20.04.2013

RTL bekennt sich öffentlich zum Urheberrecht und argumentiert dabei, daß „[e]igens für Punkt 12 entwickelte Formate wie ‚Helena Fürst – Anwältin der Armen‘, ‚Mehrzads Tanzcamp‘“ und weitere nicht mehr finanzierbar wären, wenn die Werbeeinnahmen durch illegale Verbreitung wegbrechen würden. Ob das wirklich ein Verlust wäre, will ich an dieser Stelle nicht vertiefen.

Mit der Jagd nach Urheberrechtsverletzern übertreibt es RTL allerdings. Zufälligerweise war RTLs Hang zur Übertreibung auch Thema des Videos, um das es hier geht.

Am 13.03.2012 kam es abends in einem Tunnel in der Schweiz zu einem schweren Verkehrsunfall eines belgischen Reisebusses, bei dem 22 Kinder und 6 Erwachsene aus Belgien und den Niederlanden starben.

Tags darauf berichtete auch das RTL Mittagsmagazin „Punkt 12“, unter anderem mit einer Live-Schaltung nach Lommel, einem Ort in Belgien, aus dem viele der Getöteten kamen.

37 Sekunden daraus habe ich als Basis für mein kleines Video verwendet und einen eigenen Audio-Kommentar darüber gesprochen, um zu zeigen, wie es RTL hier eindeutig mit der Trauer übertreibt.

Da das Video momentan bei YouTube gesperrt ist, muß ich es hier beschreiben:

Bild (komplett von RTL)
Schwenk über Blumen und Briefe, die an einem Zaun abgelegt sind, einige Passanten gehen daran entlang. Schwenk auf Reporter Thomas Präkelt, die Kamera verbleibt dann dort.

Ton
Mein Kommentar:
Der Tod von 22 Kindern und 6 Erwachsenen bei dem Busunfall in der Schweiz ist eindeutig eine Tragödie. Aber man kann es auch übertreiben, so wie im RTL-Mittagsmagazin von heute.

Reporter Thomas Präkelt, RTL:
…in die Schule und man merkt ja auch, daß nicht nur die Eltern sondern auch, daß Belgien und die Niederlande ein Teil ihrer Zukunft verloren haben, die Kinder, die das Land einmal weiter aufbauen sollten. Ehm, es ist schwer für die Menschen…

Mein Kommentar:
Trotz aller Betroffenheit: Belgien und die Niederlande werden nicht daran zu Grunde gehen, daß 22 künftige Steuerzahler verstorben sind.

Das war das ganze Video, 37 Sekunden. Das Bild stammt komplett von RTL, beim Ton sind es etwa 14 Sekunden von RTL und 22 Sekunden von mir.

Ich fand es wichtig zu thematisieren, wie RTL bzw. Thomas Präkelt den Tod von 28 Personen zu einer doppelten Staatskrise aufbläst und damit letztlich ins Lächerliche zieht.

Und ich fand meine Darstellung auch durch das Zitatrecht (§51 UrhG) gedeckt.

RTL war anderer Meinung, wie mir am 21.03.2013 durch YouTube mitgeteilt wurde. Mein Video war zunächst einmal gesperrt worden, da es „Inhalte Dritter“ enthielt. Nach einem Einspruch meinerseits wurde es vorerst wieder öffentlich gemacht.

Kurz darauf erhielt ich eine E-Mail der „RTL interactive GmbH“ mit einigen Standardfloskeln zum Urheberrecht und etwas Gejammer, daß man sich als privater Fernsehsender durch Werbung finanzieren muß und keine Gebührengelder wie die Öffentlich-Rechtlichen erhält.

Es kam zu einer kurzen, aber ergebnislosen E-Mail-Diskussion mit einem Mitarbeiter der Firma, der sich zunächst einmal auf den Standpunkt stellte, daß für die Verbreitung von Material von RTL grundsätzlich immer eine Erlaubnis erforderlich wäre. Davon rückte er zwar ab, akzeptierte es aber trotzdem nicht als Zitat.

Zuletzt schlug er als Kompromiss vor, das Video stattdessen bei RTLs eigenem Portal Clipfish einzustellen. Nach einem Blick in die AGB habe ich von dieser Idee Abstand genommen:

IV.
[…]
3. Ebenfalls ist es den Nutzern untersagt, Inhalte auf clipfish.de einzustellen,
die […] weltanschauliche Anschauungen verbreiten […] oder die sonst wie eine
politische oder weltanschauliche Zielsetzung haben (wie z.B.
Unterschriftenaktionen, Aufrufe zu Meinungsäußerungen, Versammlungen etc.).

Aufrufe zu Meinungsäußerungen, wie furchtbar.

Der letzte E-Mail-Kontakt erfolgte am 25.03.2013. Er enthielt seitens RTL die Drohung, daß das Video von YouTube gelöscht werden und ich eine Copyright-Verwarnung erhalten würde, falls ich es nicht selbst löschen sollte.

Dann passierte lange nichts. In meiner Naivität vermutete ich, daß RTL interactive zur Vernunft gekommen wäre. Aber wäre das der Fall, hätte ich die Geschichte gar nicht veröffentlicht.

YouTube erwartete bis Samstag, den 20.04.2013, also heute, von RTL eine Erwiderung auf meinen Einspruch. Und diese kam dann auch erst gestern, also am letzten regulären Werktag vor Ende der Frist.

Ich weiß nicht, ob ein Mitarbeiter den Fall zufällig kurz vor Ablauf bemerkte oder ob RTL das routinemäßig so macht (aber warum?), jedenfalls will die Firma an ihrer Behauptung festhalten, ich hätte einen Copyright-Verstoß begangen.

Ich habe noch am gleichen Tag bei YouTube eine „Gegendarstellung“ eingereicht, die innerhalb von zehn Werktagen bearbeitet werden soll und warte jetzt ab, was da kommt.

Update (07.05.2013):

Seit heute ist das Video wieder online.

Update:

Am 05.06.2013 erhielt ich als Einschreiben mit Rückschein eine Abmahnung, in der mich die Mediengruppe RTL Deutschland zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderte, da sie sonst weitere rechtliche Schritte erwägen würde.

Die Unterlassungserklärung war für meine Begriffe viel zu weitreichend, sie hätte RTL gestattet, eine Vertragsstrafe für die unerlaubte Verwendung jeglichen RTL-Materials zu verlangen. So etwas kann aber sehr schnell versehentlich passieren, wenn z. B. bei einer Aufnahme ein Fernseher im Hintergrund läuft o. ä.

Zwar war die eigentliche Abmahnung kostenfrei, aber ich mußte mir jetzt Rat bei einer Anwältin holen und das war nicht ganz billig. Die riet mir dazu, das Video zu entfernen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Da ich leider kein großer Kämpfer bin und weder die Finanzen noch die Nerven hätte, einen ernsthaften Rechtsstreit mit RTL auszutragen, folgte ich ihrem Rat.

Bleibt mir nur noch zu fragen: Liebes RTL, war das wirklich nötig?

Service: Straßenbau in Hof 2013

26.02.2013

Letztes Jahr habe ich leider keine Angaben zu den Straßenbauarbeiten der Stadt finden können, aber dieses Jahr gibt es wieder Daten und dazu von mir eine Karte in Google Maps.

Die Karte ist von mir privat erstellt und keine offizielle Veröffentlichung der Stadt Hof, außerdem übernehme ich für die Richtigkeit keine Haftung!

Bundestag beschließt Gesetz zur Legalisierung der Polygamie

13.12.2012

Gestern wurde in 2. und 3. Lesung durch den Deutschen Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die nun Polygamie erlaubt.

Nachdem vor einigen Monaten durch ein Gerichtsurteil die bislang bei einigen Religionsgemeinschaften gebräuchliche Polygamie ausdrücklich als strafbar gebrandmarkt wurde, gab es lautstarke Proteste.

Das freie Ausleben der Religion in Deutschland sei dadurch gefährdet, eventuell sogar unmöglich geworden. Falls nicht bald Rechtssicherheit geschaffen würde, wäre es sogar unumgänglich, Deutschland zu verlassen.

Der Deutsche Bundestag ist diesen Forderungen gestern nachgekommen, nachdem er sorgsam das Recht der freien Religionsausübung gegen andere betroffene Rechte abgewogen hat.

Okay. Das, was ich bis jetzt geschrieben habe, ist natürlich Blödsinn. Aber warum eigentlich?

In Wirklichkeit wurde gestern ein Gesetz verabschiedet, das Eltern erlaubt, eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung an männlichen Säuglingen und Kleinkindern durchführen zu lassen.

Während also die Körperverletzung an einer nicht einwilligungsfähigen Person legalisiert wird, bleibt eine Vielehe, zu der die Ehepartner ihre Zustimmung erteilt haben, strafbar.

Und nochmal: Warum eigentlich?

Bankenlogik: Terminüberweisung

30.11.2012

Vor Kurzem habe ich festgestellt, daß beim Online-Banking meiner Bank eine Terminüberweisung (also eine Überweisung, die nicht sofort, sondern zu einem bestimmten Datum ausgeführt werden soll) in den Umsätzen mit dem Buchungstext „Dauerauftrag“ auftaucht.

Da ich das etwas verwirrend fand, fragte ich nach, ob man es ändern kann. Leider kann man nicht, da diese Buchungstexte für alle Banken vorgeschrieben sind.

Verblüffend ist aber die Begründung, die mir die Bank nannte: Technisch gesehen sei eine Terminüberweisung ein einmalig ausgeführter Dauerauftrag.

Echt einmalig, dauernd!