Zu so etwas:
Auch das strafrechtliche Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ entfaltet auf diesem Deliktsfeld [Kindesmißbrauch] nach wie vor eine fatale Wirkung.
Quelle: FAZ.net
fällt mir nur noch reine Polemik ein:
Haben Sie noch alle Latten am Zaun, Herr Deckers?
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen...
Ähnliche Beiträge
This entry was posted on 23.09.2010 at 22:13 and is filed under Anderswo, Kindesmißbrauch und Ähnliches, Presse. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
You can leave a response, or trackback from your own site.
Kommentar verfassen